Neue Mess- und Eichgebühren treten am 01.01.2026 in Kraft – Was Unternehmen wissen müssen
Zum 1. Januar 2026 tritt die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) in Kraft, die erhebliche Anpassungen der bisherigen Gebührenstruktur im Eichwesen mit sich bringt.
Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 321 am 12. Dezember 2025 veröffentlicht und basiert auf einer umfassenden Überprüfung der bestehenden Gebührenregelungen.
Hintergrund der Änderungen
Die Mess- und Eichgebührenverordnung regelt die Gebühren, die Landesbehörden und staatlich anerkannte Prüfstellen für Eichungen und Befundprüfungen von Messgeräten und anderen messtechnischen Leistungen erheben. Diese Gebühren dienen der Kostendeckung für amtliche Leistungen wie die Eichung von Messgeräten, die für den Handel, die Industrie und Behörden von zentraler Bedeutung sind.
Die bisherigen Gebührensätze basierten auf Daten, die größtenteils aus dem Jahr 2012 stammen, und waren zuletzt 2021 angepasst worden. Aufgrund von Tarifsteigerungen, gestiegenen Sachkosten und inflationsbedingten Kostensteigerungen war eine grundlegende Neubestimmung der Gebühren erforderlich. Ziel ist eine realistische, aktuelle und bundeseinheitliche Kalkulation der Eichkosten.
Was ändert sich konkret?
Mit Inkrafttreten der neuen Verordnung:
- Wird die Anlage der Mess- und Eichgebührenverordnung vollständig neu strukturiert und die dort aufgeführten Gebühren auf aktuelle Zahlenbasis aktualisiert.
- Zeitgebühren und Auslagen (z. B. auch Wasserkosten bei Eichungen über 1 m³ oder Kosten für Referenzflüssigkeiten) werden an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst.
- In vielen Schlüsselzahlenbereichen steigen die Gebühren spürbar – in einigen Fällen deutlich höher als zuvor. Betriebe, die viele Messgeräte im Einsatz haben (z. B. Waagen, Wärme- und Wasserzähler), müssen mit höheren Eichkosten rechnen.
Wichtig: Da die Mess- und Eichgebühren bundesweit gelten, werden alle Eichbehörden ab dem 01. Januar 2026 nach den neuen Gebührensätzen abrechnen.
💡 Fazit: Die Zweite Verordnung zur Änderung der Mess- und Eichgebührenverordnung markiert die erste umfassende Anpassung der Eichkosten seit mehreren Jahren und setzt neue bundesweit geltende Standards für die Gebührenerhebung im Eichwesen. Ab 01.01.2026 müssen Unternehmen mit spürbar höheren Eichkosten rechnen.